Neu! Auch Betriebstest von Firmen oder Branchen die laufend testen, werden anerkannt! Kostenlose Tests in Apotheken werden flächenmäßig ausgerollt!
Auch wenn die Rahmenbedingungen nur Scheibchenweise an uns Unternehmer gelangen, schön langsam erhalten wir Klarheit wie uns die Wiedereröffnung gelingt. Obwohl ich als Mitglied der Intercoiffure und als Ausschussmitglied der Friseurinnung sehr gut vernetzt und stets frühzeitig an die aktuellen Informationen gelange, stelle ich fest dass wir Friseurunternehmer erneut auch kurz vor der Eröffnung noch nicht auf alle Fragen Antworten haben.
Zumindest sind einige unserer Einwände bereits gehört ( noch gestern Abend hatten wir als Intercoiffure eine Videokonferenz mit unserem Bundesinnungsmeister, worauf wir anschl. einen Fragenkatalog an das Gsundheitsministerium übermittelt haben) und es wurde in einigen Bereichen schon nachgebessert, daher hier nochmal kurz aufgelistet die Wichtigsten Punkte die inzwischen Gültigkeit haben:
Eintrittstests für körpernahe Dienstleistungen( Friseure, Kosmetiker, Masseure, Fußpfleger etc.)*
Die Tests sind für alle kostenlos Zugänglich, die Testkapazitäten werden in jeder Gemeinde massiv ausgeweitet. Die Schnelltests werden in Tirol bei den Entsprechenden Teststationen , bei vielen Aphoteken und zahlreichen Ärtzten kostenlos angeboten.
- FFP2 Maskenpflicht für Kunden
- +aktueller Coronatest ( 48h); Antigentest, PCR Test, – NEU! Die laufenden Betriebstests die in vielen Firmen und Branchen gemacht werden werden nun auch erkannt
- Für Kinder bis 10 Jahre gilt das Testergebnis eines Erziehungsberechtigten
- Ab 10 Jahren ist ein eigener Test erforderlich
- Als Nachweis gilt ein Foto, SMS oder andere Art in der Glaubhaft gemacht wird dass der Test Negativ und aktuell ist
- Vom Test befreit sind Kunden
- mit einer nachweislichen Coronainfektion innerhalb der letzten 6 Monate( Ärtztliche Bestätigung)
- mit einem Antikörpernachweis
- Kunden mit Impfung sind derzeit von der Test und Maskenpflicht noch nicht ausgenommen
*Die Kontrolle dieser Vorgaben erfolgt Stichprobenmäßig durch Polizei und Gesundheitsbehörde
Auch wenn wir uns andere Rahmenbedingungen wünschen, und darauf hoffen dass die Eintrittstests bald wegfallen. Aktuell wäre die Alternative bis Ostern geschlossen zu sein. Deshalb freuen wir uns darauf wieder arbeiten zu können und unsere
Kundinnen und Kunden glücklich zu machen. Endlich wird wieder geschnitten, gefärbt und gestylt. Ein perfekter Haarschnitt, eine brilliante Haarfarbe und ein gutes Styling tragen schließlich wesentlich zum Wohlbefinden bei. So berühren wir die Seele unserer Kunden, und das machen wir gerne. Die lange Zeit des Wartens ist nun vorbei ,Buchen Sie bereits jetzt online Ihren Termin wir bedanken uns bei allen Kundinnen und Kunden die geduldig auf uns gewartet haben.
Welche Tests gelten als Zutrittstests für körpernahe Dienstleistungen?
Antigen- oder PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind (es zählt der Zeitpunkt der Probenahme). Als Nachweis dient das negative Testergebnis, das eindeutig der Person zuordenbar ist (z.B. ärztliches Zeugnis, Laborbefund, behördliches Testergebnis einer Teststraße, Testbestätigung einer Apotheke, Ergebnis eines betriebsinternen Tests, sofern von einer medizinischen Fachkraft durchgeführt). Identifikationsnachweis mit Ausweis (z.B. Führerschein oder Personalausweis).
Selbsttests (etwa zuhause im Wohnzimmer durchgeführt) können nicht als Zutrittstests verwendet werden, da hierbei nicht kontrolliert werden kann, ob der Test korrekt durchgeführt wurde und wer den Test durchgeführt hat
Wer muss sich nicht testen lassen?
- Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr(hier gilt der Testnachweis des Erziehungsberechtigten)
- Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate eine Infektion hatten (ärztliche Bestätigung) bzw. über einen Nachweis über neutralisierende Antikörper verfügen.
Für bereits geimpfte Personen gibt es derzeit noch keine Ausnahme, da nicht ausreichend Studienergebnisse vorliegen. Daher brauchen auch bereits geimpfte Personen ein negatives Testergebnis
Die Schnelltests werden in Tirol bei den Entsprechenden Teststationen , bei vielen Aphoteken und zahlreichen Ärtzten kostenlos angeboten.
Freiwillig. Kostenlos. Laufend.
Antigen-Tests in Tirol.
Ein kostenloses und laufend zur Verfügung stehendes Coronatest-Angebot für alle in Tirol wohnhaften Personen: Tirol testet wieder. Die TirolerInnen haben die Möglichkeit, sich an den Screeningstraßen in Tirol oder bei mobilen Testbussen in einigen Tiroler Gemeinden sowie bei niedergelassenen ÄrztInnen auf das Coronavirus testen zu lassen. Das heißt: Alle, die ihren aktuellen Corona-Status überprüfen lassen möchten, können das unkompliziert tirolweit tun. Jede und jeder in Tirol hat die eigene Gesundheit und den Schutz der Familie und Freunde damit selbst in der Hand.
Mit den kostenlosen Antigen-Testungen sollen auch künftig oft unbemerkte Infektionen ausfindig gemacht und dadurch mögliche Infektionsketten noch vor ihrer Entstehung gestoppt werden. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Coronatestung und tragen Sie dazu bei, Infektionen in Tirol zu entdecken und das Virus einzudämmen. Die Testungen sind freiwillig und können wiederholt werden – denn: Ein negatives Testergebnis ist eine Momentaufnahme und kein Freibrief. Die Vorsorgemaßnahmen wie Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz tragen und regelmäßiges Händewaschen müssen weiter eingehalten werden.
Gegen Corona. Gemeinsam.
NEU: Die Tiroler Wirtschaftskammer bietet auch für Kunden von körpernahen Dienstleistern in den beiden Teststraßen in Innsbruck und Kufstein kostenlose Tests an. Diese können sich vorerst nur über die Hotline von labortest.at, Tel. 0800 180 023, von Montag bis Freitag, von 09.00 bis 16.00 Uhr, anmelden!
Welche Dienstleistungen dürfen angeboten werden?
Es dürfen alle Dienstleistungen angeboten werden.
Wenn das Tragen der Maske während der Dienstleistung nicht möglich ist (zB Rasur, Bartpflege, Wimpern färben), so sind besondere Vorkehrungen zu treffen:
Was ist im Salon zu beachten?
- pro Kunde müssen mindestens 10m² zur Verfügung stehen
- Gegenüber Personen die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist grundsätzlich ein Abstand von mindestens von 2 Metern einzuhalten
- Dieser Mindestabstand kann unterschritten werden, wenn durch sonstige geeignete Schutzvorrichtungen (Trennwände/Plexiglas) das Infektionsrisiko minimiert werden kann
- Es dürfen Zeitungen, aber KEINE GETRÄNKE angeboten werden
Die Öffnungszeiten sind der generellen Ausgangssperre (20:00-6:00) entsprechend anzupassen.
Gratistests in Apotheken
Für ein zusätzliches Angebot an Gratistests sollen in Zukunft auch die Apotheken sorgen. Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Apothekerkammer, kündigte ein mit Montag beginnendes Pilotprojekt an. Ausgewählte Apotheken sollen mit Wochenbeginn kostenlose Tests anbieten. Am Anfang werde man sich auf Regionen fokussieren, „wo es weiße Flecken gibt“, so Mursch-Edlmayr. Sie bitte um Verständnis, „dass es nicht möglich ist, sofort überall Gratistests anzubieten“.
In Zukunft soll die Anmeldung für die Tests auch elektronisch möglich sein. Noch werde aber an der nötigen technischen Umsetzung dafür gearbeitet. Deshalb werde mit Montag auf der Website der Apothekerkammer eine Liste abrufbar sein, die zeige, welche Apotheken von Beginn an dabei seien. Bei denen könne man sich dann telefonisch dafür anmelden. Zum Test selbst müsse die E-Card mitgenommen werden.
„Privat möchte ich anmerken, dass wir bis jetzt alle Maßnahmen eingehalten haben und so unsere Friseursalons und so die Sicherheit für unsere Mitarbeiter und Kunden immer gewährleistet haben. Auch wenn die jetzigen Maßnahmen aus meiner Sicht nicht mehr Verhältnismäßig sind und körpernahe Dienstleister mehr Auflagen erfüllen als jeder Arzt oder jedes Krankenhaus so hoffen wir auf die Treue und Loyalität unserer Kunden dass sie diese Maßnahmen mittragen und in den nächsten Tagen Test + Friseurbesuch miteinander kombinieren.